Auf eine Rechtsschutzversicherung sollte man nicht verzichten. Dies gilt auch für abhängig beschäftigte Musiker. Das heißt, angestellte Musiker die im Theater oder bei einem Varieté angestellt oder selbstständig dort tätig sind.Krankenversichert ist der Musiker über die Künstlerkrankenversicherung. Diese können bei Versicherungsunternehmen auch eine Spezialunfallversicherung für Orchestermusiker und konzertierende Künstler abschließen. Es kann nämlich auch bei einem Musiker vorkommen, dass er mit seinem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber in Streit gerät und seine Arbeit einfach...
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