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Rechtsschutzversicherung für Musiker

Gepostet von Redakteur am Jan 23, 2012 in Online | Keine Kommentare
Rechtsschutzversicherung für Musiker

Auf eine Rechtsschutzversicherung sollte man nicht verzichten. Dies gilt auch für  abhängig beschäftigte Musiker. Das heißt, angestellte Musiker die im Theater oder bei einem Varieté angestellt oder selbstständig dort tätig sind.Krankenversichert ist der Musiker über die Künstlerkrankenversicherung. Diese können bei Versicherungsunternehmen auch eine Spezialunfallversicherung für Orchestermusiker und konzertierende Künstler abschließen. Es kann nämlich auch bei einem Musiker vorkommen, dass er mit seinem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber in Streit gerät und seine Arbeit einfach abbricht. Dies kann dazu führen, dass die Vorstellung nicht stattfinden kann, weil kein Ersatzmusiker gefunden wurde. Der Arbeitgeber bzw. der Auftraggeber wird den Musiker in diesem Fall vor Gericht zerren und von ihm Schadenersatz fordern. Für ausgefallene Vorstellungen musste dieser nämlich schon die Zuschauer befriedigen, indem der Eintritt zurückgezahlt wurde. Und auch die anderen Musiker und die Darsteller möchten natürlich für diesen Abend bezahlt werden. Andererseits kann der Musiker auch einen Arbeitsunfall erleiden. Auch dieser führt zu seinem Ausfall.

Der Musiker kann eine ausreichende Rechtsschutzversicherung natürlich auch mit anderen Versicherungselementen für den Rechtsschutz kombinieren.

Arbeitsunfälle führen zu Streitigkeiten

Zu Streitigkeiten können auch Arbeitsunfälle führen. Wurde der Musiker durch diesen arbeitsunfähig wird zwar vorrangig die Berufsgenossenschaft für ihn eintreten, doch er kann natürlich auch gegen den Arbeitgeber bzw. den Veranstalter klagen. Und dies sollte er nicht ohne eine Rechtsschutzversicherung erfolgen.

Weitere Versicherungen

Außer der Rechtsschutzversicherung sind natürlich auch noch andere Versicherungen für den Musiker empfehlenswert. Hierzu gehört auch die Berufshaftpflichtversicherung. Diese würde nämlich einspringen, wenn der Musiker aus irgendwelchen Gründen nicht zum Konzert bzw. der Veranstaltung kommen könnte. Zum Beispiel wenn er einen Unfall erlitten hat.

Diese Versicherung schützt den Musiker sowohl gegen Schäden, welche er im privaten Bereich Dritten zufügt, aber auch gegen Schäden, die er aufgrund einer bezahlten Tätigkeit anrichtet. Die Versicherung kommt auch für angestellte Musiker in Betracht. Sie deckt auch Schäden wie das Kaputtmachen von Musikinstrumenten.

Bild: © vege – Fotolia.com

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